Der Gemeinderat hatte in einer öffentlichen Sitzung kurz vor den Sommerferien am 11.07.2017 die erste Änderungssatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen beschlossen. Zu beachten sind die Gebühren ab September 2017 und auch die Gebührenanpassung ab dem 01.09.2018. Die Satzung gilt für die Kinderbetreuung in der Krippe (U3), des Kindergartens (Ü3) und auch für die Schulkindbetreuung.
Hierzu haben wir Ihnen eine kurze Übersicht der Gebührenänderungen für die Schulkindbetreuung zusammengestellt. Die aktuelle Satzung können Sie hier bei uns downloaden.